Zivilprozeßkosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abziehbar
Veröffentlicht in Steuerrecht am 15.07.2011
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12. Mai 2011 (Az: VI R 42/10) entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.