Kündigung wegen Beleidigung des Chefs auf Facebook ?

In einem spannenden arbeitsgerichtlichen Urteil wurde die Frage behandelt, ob eine Beleidigung des Chefs auf einem Facebook-Profil eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könne.

Im Ergebnis: die Kündigung war unwirksam !

Dies ist gleichwohl KEIN Freifahrtsschein, da jede Kündigung und jeder Kündigungssachverhalt einzeln genauestens überprüft werden muss !

Beleidigung des Chefs via Facebook:

Das Arbeitsgericht Bochum hat entschieden, dass auch schwere Verunglimpfungen durch einen Azubi über das soziale Netzwerk Facebook eine Kündiung des Ausbildungsverhältnisses nicht rechtfertigen. Vor der Kündigung eines Auszubildenden wäre zu prüfen gewesen, ob mildere Mittel in Betracht kommen. Vor einer Kündigung wäre daher eine Abmahnung oder ein Kritikgespräch zur Änderung bzw. Einsicht hinsichtlich des Fehlverhaltens angebracht gewesen.

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