Die Rechtsfolgen des Betriebsübergangs umgeht, wer …
Veröffentlicht in Arbeitsrecht am 14.11.2012
… durch einen dreiseitigen Vertrag vom Betriebsveräußerer zu einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (B & Q) wechselt, wenn es für den Arbeitnehmer klar erschien, dass alsbald seine Neueinstellung durch einen Betriebserwerber erfolgen werde. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist der Auffassung, daß solche Vereinbarungen eine Umgehung der Rechtsfolgen des Betriebsübergangs sind und deshalb diese Vereinbarungen unwirksam sind.