Gewaltandrohung gegen mutmasslichen Kindesentführer durch die Polizei im Verhör: Konventionswidrige unmenschliche Behandlung, aber keine Auswirkung auf die Fairness des Strafverfahrens
Veröffentlicht in Strafrecht am 01.06.2010
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Straßburg, hat im Fall Gäfgen gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 22978/05) entschieden: Verletzung von Artikel 3 (Verbot der Folter und unmenschlicher Behandlung), keine Verletzung von Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen Menschenrechtskonvention