So tragisch es auch ist: „the show must go on“ – der Betrieb muss weiterlaufen.
Die Kunden wollen das, die Gläubiger wollen es und nicht zuletzt benötigt der Arbeitnehmer in solch einer menschlichen Tragödie auch Sicherheit und Stabilität.
Mit dem Tode des Betriebsinhabers gehen die Arbeitsverhältnisse im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den/die Erben über.
Dies bedeutet, daß – unabhängig davon, wer erbt – die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten übergehen – der Arbeitnehmer muss weiterhin zur Arbeit erscheinen und seine Arbeitsleistung erbringen, erhält dafür aber im Gegenzug auch seinen Lohn.
Einzige Ausnahme: der/die Erbe(n) oder ein Verwalter / Abwickler stellen die Arbeitnehmer von der Arbeit (zeitweise) frei. Damit muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen, erhält aber jedenfalls seinen Lohn weiter, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wurde.
Auf betrieblicher Ebene sieht es dagegen völlig anders aus.
Im Idealfall hat der Verstorbene rechtzeitig eine Nachfolgeregelung getroffen und den Nachfolger mit allen Vollmachten ausgestattet und die wichtigsten Kenntnisse über das Unternehmen vermittelt.
Wie sieht ein solcher Idealfall aus ?
Ich möchte es den „Erste-Hilfe-Koffer für Unternehmen“ nennen.
Was gehört in diesen „Erste-Hilfe-Koffer“ alles rein ?
Es kann hier keine Kompaktlösung für Ihr Unternehmen bereit gestellt werden, dies würde zum einen zu weit führen und den Spezifika Ihres Unternehmens nicht gerecht werden, weshalb hier nur ein erster Eindruck vermittelt werden kann:
1. Verträge
2. Vollmachten
3. Testament
4. Versicherungspolicen
5. Schlüssel
6. Kerninformationen Ihres Unternehmens
Sind Sie an einer unternehmensspezifischen Beratung interessiert ?
Gerne können Sie mich ansprechen, damit gemeinsam eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösung erarbeitet werden kann !
17 Okt 2012
0 Comments„Plötzlich und unerwartet“ – der Tod des Betriebsinhabers/Geschäftsführers, was nun ?
So tragisch es auch ist: „the show must go on“ – der Betrieb muss weiterlaufen.
Die Kunden wollen das, die Gläubiger wollen es und nicht zuletzt benötigt der Arbeitnehmer in solch einer menschlichen Tragödie auch Sicherheit und Stabilität.
Mit dem Tode des Betriebsinhabers gehen die Arbeitsverhältnisse im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den/die Erben über.
Dies bedeutet, daß – unabhängig davon, wer erbt – die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten übergehen – der Arbeitnehmer muss weiterhin zur Arbeit erscheinen und seine Arbeitsleistung erbringen, erhält dafür aber im Gegenzug auch seinen Lohn.
Einzige Ausnahme: der/die Erbe(n) oder ein Verwalter / Abwickler stellen die Arbeitnehmer von der Arbeit (zeitweise) frei. Damit muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen, erhält aber jedenfalls seinen Lohn weiter, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wurde.
Auf betrieblicher Ebene sieht es dagegen völlig anders aus.
Im Idealfall hat der Verstorbene rechtzeitig eine Nachfolgeregelung getroffen und den Nachfolger mit allen Vollmachten ausgestattet und die wichtigsten Kenntnisse über das Unternehmen vermittelt.
Wie sieht ein solcher Idealfall aus ?
Ich möchte es den „Erste-Hilfe-Koffer für Unternehmen“ nennen.
Was gehört in diesen „Erste-Hilfe-Koffer“ alles rein ?
Es kann hier keine Kompaktlösung für Ihr Unternehmen bereit gestellt werden, dies würde zum einen zu weit führen und den Spezifika Ihres Unternehmens nicht gerecht werden, weshalb hier nur ein erster Eindruck vermittelt werden kann:
1. Verträge
2. Vollmachten
3. Testament
4. Versicherungspolicen
5. Schlüssel
6. Kerninformationen Ihres Unternehmens
Sind Sie an einer unternehmensspezifischen Beratung interessiert ?
Gerne können Sie mich ansprechen, damit gemeinsam eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösung erarbeitet werden kann !