Heute widme ich mich der Betrachtung des Verbrauchers bzw. des Verbraucherbegriffs.
I) der Verbraucher
Ursprünglich wurde als Verbraucher eine Person bezeichnet, die etwas kauft und sodann „verbraucht“.
Verbrauchen kann im Sinne von „konsumieren“ verstanden werden. Der Verbraucher kann also auch als Konument verstanden werden.
Heutzutage muß der Verbraucher nicht unbedingt etwas verzehren, sondern zum Beispiel (temporär) Ressourcen nutzen oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Der Begriff des „Verbrauchers“ hat sich also im Laufe der Zeit gewandelt.
II) Rechtsbegriff „Verbraucher“ in Deutschland und der Europäischen Union (EU)
Gemäß § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird unter Verbraucher
jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zum Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann
verstanden.
Damit ist der Verbraucher also
- eine natürliche Person, und kein Unternehmen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung etc.),
- welche ein Rechtsgeschäft abschließt (jeder Vertragsschluß ! also sowohl der Brötchenkauf beim Bäcker als auch die Unterzeichnung des Anwaltsvertrages !)
- die weder gewerblich: also in Ausübung eines Gewerbes, sondern als Privatperson handelnd,
- noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit (Handeln für die eigene Firma etwa)
zugerechnet werden kann.
Da der Verbraucher regelmäßig gegenüber Unternehmen wirtschaftlich unterlegen ist, wird er geschützt, sogenannter Verbraucherschutz.
Auch innerhalb der Europäischen Union wird der Verbraucher durch eine Vielzahl an Regeln und Richtlinien geschützt. Nicht zuletzt basiert der § 13 BGB auf einer Europäischen Richtlinie.
III) Reichweite des Verbraucherschutzes ?
Die Diskussion, wie weit der Verbraucher geschützt werden kann und muss, ist ebenso lang wie alt.
Vielen geht der Verbraucherschutz nicht weit genug, anderen geht er zu weit. Wo ist die Grenze ?
Kann und soll der Verbraucher zu seinem Schutze „entmündigt“ werden, weil er – so einige Gerichte – schließlich nicht wissen könne, was er unterschreibt ??? weil er nicht wissen könne, daß die Beratung bei einem Rechtsanwalt Geld kostet …genauso wie die Brötchen beim Bäcker ?
Ist dem Verbraucher wirklich soviel Naivität zuzumuten, daß er nicht erkennen könnte, daß das Aufsuchen eines Rechtsanwaltes Geld kostet ? [an dieser Stelle sei nochmals gesagt: ja, ein Anwalt kostet Geld !] oder schützen wir den Verbraucher dadurch nicht zu sehr ?
19 Jan 2012
0 CommentsVerbraucher, der
Heute widme ich mich der Betrachtung des Verbrauchers bzw. des Verbraucherbegriffs.
I) der Verbraucher
Ursprünglich wurde als Verbraucher eine Person bezeichnet, die etwas kauft und sodann „verbraucht“.
Verbrauchen kann im Sinne von „konsumieren“ verstanden werden. Der Verbraucher kann also auch als Konument verstanden werden.
Heutzutage muß der Verbraucher nicht unbedingt etwas verzehren, sondern zum Beispiel (temporär) Ressourcen nutzen oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Der Begriff des „Verbrauchers“ hat sich also im Laufe der Zeit gewandelt.
II) Rechtsbegriff „Verbraucher“ in Deutschland und der Europäischen Union (EU)
Gemäß § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird unter Verbraucher
verstanden.
Damit ist der Verbraucher also
zugerechnet werden kann.
Da der Verbraucher regelmäßig gegenüber Unternehmen wirtschaftlich unterlegen ist, wird er geschützt, sogenannter Verbraucherschutz.
Auch innerhalb der Europäischen Union wird der Verbraucher durch eine Vielzahl an Regeln und Richtlinien geschützt. Nicht zuletzt basiert der § 13 BGB auf einer Europäischen Richtlinie.
III) Reichweite des Verbraucherschutzes ?
Die Diskussion, wie weit der Verbraucher geschützt werden kann und muss, ist ebenso lang wie alt.
Vielen geht der Verbraucherschutz nicht weit genug, anderen geht er zu weit. Wo ist die Grenze ?
Kann und soll der Verbraucher zu seinem Schutze „entmündigt“ werden, weil er – so einige Gerichte – schließlich nicht wissen könne, was er unterschreibt ??? weil er nicht wissen könne, daß die Beratung bei einem Rechtsanwalt Geld kostet …genauso wie die Brötchen beim Bäcker ?
Ist dem Verbraucher wirklich soviel Naivität zuzumuten, daß er nicht erkennen könnte, daß das Aufsuchen eines Rechtsanwaltes Geld kostet ? [an dieser Stelle sei nochmals gesagt: ja, ein Anwalt kostet Geld !] oder schützen wir den Verbraucher dadurch nicht zu sehr ?