7 Mrz 2012
0 CommentsZwei Arbeitsverhältnisse – doppelter Urlaubsanspruch ?
Schön wäre es, bleibt aber leider ins Reich der Träume verbannt, denn: man kann nicht Diener zweier Herren sein.
Warum ?
Der Anspruch auf Urlaub besteht nach § 6 Abs. 1 BUrlG nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
Die Vorschrift regelt den Urlaubsanspruch, wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubsjahres den Arbeitgeber wechselt.
Allerdings:
Sie erfasst jedoch nicht den Fall, dass ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung des Arbeitgebers ein anderweitiges Arbeitsverhältnis eingegangen ist und (später) festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. In einem solchen Fall liegt ein Doppelarbeitsverhältnis vor.
Hat der Arbeitnehmer daher auch Anspruch auf doppelten Urlaub ?
20 Mrz 2012
0 CommentsAltersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer im Öffentlichen Dienst diskriminierend ?
Bislang verhält es sich so, daß die Anzahl der Urlaubstage pro Kalenderjahr zwischen Angestellten der Privatwirtschaft und Angestellten des Öffentlichen Dienstes unterschiedlich gehandhabt wird.
Dies verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).More