8 Dez 2011
0 CommentsSchützt die Freistellung vor fristloser Kündigung ?
Man könnte denken, daß die nach einer Beendigungskündigung gewährte Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung vor einer fristlosen Kündigung schützt.
Denn: eine fristlose Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, welcher das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber so tiefgreifend stört, daß es dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann, bis zum „normalen“ Ende des Arbeitsverhältnisses abzuwarten, § 626 BGB.
Mit anderen Worten: Eine Kündigung verhindert die nächste Kündigung. (?)
Leider ist dies falsch gedacht, wie sich einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen entnehmen läßt.More
12 Dez 2011
0 CommentsKündigung gegenüber minderjährigem Auszubildenden – wirksam ?
Ja, so das Bundesarbeitsgericht, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind:
– Erklärung der Kündigung gegenüber den gesetzlichen Vertretern des Minderjährigen unter
– Nachweis der Bevollmächtigung zur Kündigung.
Unerheblich ist, ob die Eltern des gekündigten minderjährigen Auszubildenden im Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens ortsabwesend waren.More