25 Jun 2010
0 CommentsInformationsrecht des Personalrats
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zum Informationsrecht des Personalrats beim betrieblichen Eingliederungsmanagement Stellung genommen.
Nach § 84 Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX) klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement); die betroffene Person ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen; die Interessenvertretung wacht darüber, dass der Arbeitgeber seine vorbezeichneten Verpflichtungen erfüllt.
17 Jul 2010
0 Commentse-Mail und Internet für Betriebsratsmitglieder
Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen – so das Bundesarbeitsgericht.
More