20 Sep 2012
0 CommentsIst die betriebliche Altersversorgung insolvenzfest?
Hat der Arbeitgeber zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung eine Direktversicherung abgeschlossen und dem Arbeitnehmer ein bis zum Ablauf der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfrist widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt, steht dem Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers kein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO an der Versicherung zu, wenn der Insolvenzverwalter das Bezugsrecht wirksam widerrufen hat. More
17 Okt 2012
0 Comments„Plötzlich und unerwartet“ – der Tod des Betriebsinhabers/Geschäftsführers, was nun ?
So tragisch es auch ist: „the show must go on“ – der Betrieb muss weiterlaufen.
Die Kunden wollen das, die Gläubiger wollen es und nicht zuletzt benötigt der Arbeitnehmer in solch einer menschlichen Tragödie auch Sicherheit und Stabilität.
Mit dem Tode des Betriebsinhabers gehen die Arbeitsverhältnisse im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den/die Erben über.
Dies bedeutet, daß – unabhängig davon, wer erbt – die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten übergehen – der Arbeitnehmer muss weiterhin zur Arbeit erscheinen und seine Arbeitsleistung erbringen, erhält dafür aber im Gegenzug auch seinen Lohn.
Einzige Ausnahme: der/die Erbe(n) oder ein Verwalter / Abwickler stellen die Arbeitnehmer von der Arbeit (zeitweise) frei. Damit muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen, erhält aber jedenfalls seinen Lohn weiter, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wurde.
Auf betrieblicher Ebene sieht es dagegen völlig anders aus.
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