Kosten

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Die Beauftragung und die Tätigkeit eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin kosten Geld (EUR),
§ 49b BRAO.

Rechtsanwältin Anja Hofmann rechnet nach Aufwand oder nach Gegenstandswert, sog. Vergütungsvereinbarung, oder nach den gesetzlichen Gebühren des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab.

Rechtsanwältin Anja Hofmann ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuß auf ihre Tätigkeit zu verlangen, § 9 RVG.

Frau Rechtsanwältin Anja Hofmann verzichtet nicht auf die Geltendmachung ihrer Gebühren, kann diese jedoch bei Nachweis der Bedürftigkeit herabsetzen, § 49b BRAO.