Nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts kann ein nicht berücksichtigter Bewerber um eine Stelle eines öffentlichen Arbeitgebers verlangen, eingestellt zu werden, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in seiner Person erfüllt sind und seine Einstellung die einzig rechtmäßig Entscheidung der Behörde wäre, weil jede andere Entscheidung sich als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellen würde.
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6 Jun 2010
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Nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts kann ein nicht berücksichtigter Bewerber um eine Stelle eines öffentlichen Arbeitgebers verlangen, eingestellt zu werden, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in seiner Person erfüllt sind und seine Einstellung die einzig rechtmäßig Entscheidung der Behörde wäre, weil jede andere Entscheidung sich als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellen würde.
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