Darf der Arbeitgeber bei Fingernägeln, Haaren und Unterwäsche mitentscheiden ?

Teilweise ja, so das Landesarbeitsgericht Köln in seinem Beschluss vom 18.08.2010 (Az.: 3 TaBV 15/10).

Es war darüber zu entscheiden, ob der Arbeitgeber im Rahmen einer (Gesamt-) Betriebsvereinbarung festlegen darf, die Auswirkungen auf das äußerliche Erscheinungsbild seiner Arbeitnehmer haben.

Grundsätzlich gilt: es ist einerseits Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers zu nehmen, dieses tritt jedoch andererseits dann zurück, wenn betriebliche Erfordernisse höher zu bewerten sind.

Lesen Sie hier, wie das Landesarbeitsgericht Köln argumentierte …..More