31 Jan 2012
0 CommentsKrankheitsbedingte Kündigung: Betriebliches Eingliederungsmanagement erforderlich ?
Ja – so das Bundesarbeitsgericht:
„Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch dann durchzuführen, wenn keine betriebliche Interessenvertretung iSv. § 93 SGB IX gebildet ist.“
31 Jan 2012
0 CommentsKündigungsschutz bei Schwerbehinderung ?
Ja !, denn
Interessiert ? Lesen Sie hier die Begründung des Bundesarbeitsgerichts More