7 Apr 2011
0 CommentsKündigung wegen Freiheitsstrafe ?
Kann der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, wenn der Arbeitnehmer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde ? Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber diese Kündigung aussprechen ? Ab wann kann der Arbeitgeber kündigen ? oder ist ihm ein Abwarten bis zur Verbüßung der Freiheitsstrafe zumutbar ?
Diese Frage beschäftigte Ende März 2011 das Bundesarbeitsgericht.
In seinem Urteil vom 24. März 2011 (Az.: 2 AZR 790/09) stellte das Gericht fest, daß die Verbüßung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe grundsätzlich geeignet ist, die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen !
Haben die der strafgerichtlichen Verurteilung zugrunde liegenden Taten keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis, kommt regelmäßig nur eine personenbedingte Kündigung in Betracht.
Erfahren Sie hier Näheres über die Gründe….More
15 Jun 2011
0 CommentsWann geht eine Kündigung zu ?
Die Frage nach dem Zugang einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist immens wichtig, löst der Zugang doch sehr wichtige Fristen aus.
Eine der Fristen, die durch den Zugang ausgelöst werden, ist die Frist zur rechtzeitigen Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ! Erhebt man nicht rechtzeitig die Kündigungsschutzklage, so tritt die Wirksamkeitsfiktion ein, das heißt, die Kündigung ist wirksam und der Arbeitnehmer geht seines Arbeitsplatzes verlustig !
Die Kündigung selbst ist eine Erklärung, mit der der Arbeitgeber seinen unbedingten Willen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ausdruck bringt.
Der Zugang einer solchen Erklärung ist in § 130 Abs. 1 BGB geregelt. Im Normalfall also gilt eine Kündigungserklärung dann als zugegangen, wenn sie
Das Bundesarbeitsgericht hatte nun einen besonderen Fall zu entscheiden: hier ist die Kündigung nicht der Arbeitnehmerin selbst zugegangen, sondern deren Ehemann. Gilt nun diese Kündigungserklärung als zugegangen ?
Lesen Sie hier, wie das Gericht den Sachverhalt beurteilte…..More