25 Jun 2010
0 CommentsInformationsrecht des Personalrats
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zum Informationsrecht des Personalrats beim betrieblichen Eingliederungsmanagement Stellung genommen.
Nach § 84 Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX) klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement); die betroffene Person ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen; die Interessenvertretung wacht darüber, dass der Arbeitgeber seine vorbezeichneten Verpflichtungen erfüllt.
24 Mrz 2011
0 CommentsPersonalrat: Wahlrecht für LeiharbeitnehmerInnen ?
Der Fachsenat für Personalvertretungssachen (Land) beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 18. November 2010 das personalvertretungsrechtliche Wahlrecht von Leiharbeitnehmern/innen bestätigt.
Dies bedeutet, daß künftig Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer an Wahlen zur Personalvertretung im öffentlichen Dienst teilnehmen dürfen.
Hintergrund des Beschlusses war folgender Sachverhalt:More