24 Jun 2010
0 CommentsGrundsatz der Tarifeinheit aufgehoben !
Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich der vom Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts im Anfragebeschluss vom 27. Januar 2010 dargelegten Rechtsauffassung zur Tarifeinheit angeschlossen.
Auch nach Auffassung des Zehnten Senats gelten die Rechtsnormen eines Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, für Beschäftigte kraft Koalitionsmitgliedschaft nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar. Dies wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass für den Betrieb kraft Tarifbindung des Arbeitgebers (Verbandsmitgliedschaft oder eigener Abschluss des Tarifvertrags) mehr als ein Tarifvertrag Anwendung findet, wenn für den einzelnen Arbeitnehmer jeweils nur ein Tarifvertrag gilt (sog. Tarifpluralität). Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können.
Siehe auch Anfragebeschlüsse vom 27. Januar 2010 – 4 AZR 537/08 (A) – und – 4 AZR 549/08 (A) –
Bundesarbeitsgericht, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 – 10 AS 2/10 – und – 10 AS 3/10 –
Würden Sie gerne mehr zu diesem Thema erfahren ? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren …..
8 Nov 2014
0 CommentsWie der Bahn-Streik ein Ende fand !
Wie ich Ihnen – geschätzter Leser, geschätzte Leserin – bereits berichtet habe, fand die Verhandlung über den aktuellen Bahn-Streik vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main statt. Einen kurzen Bericht konnte ich noch am Donnerstagabend einstellen.
Den Bericht über die II. Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht am Freitag einzustellen, war mir terminlich nicht möglich. Sicherlich haben Sie aus der Presse erfahren, mit welchem Ergebnis das Verfahren zu Ende ging und welche Auswirkungen es hatte, nämlich das Ende des Bahn-Streiks.
Hier erfolgt nun ein sehr (!) ausführlicher Bericht über die Prozeßsituation, den Verhandlungsablauf, Darstellung der einzelnen Positionen der Parteien sowie einige Erläuterungen des Tarifrechts in abgekürzter Form.
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Interesse an dieser Sache !
Hier nun mein Bericht.More