31 Jan 2012
0 CommentsBefristeter Arbeitsvertrag „nur“ zur Vertretung ?
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrages.
Die Klägerin war bei der Beklagten aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge seit dem 19. Januar 2000 als Angestellte im Amt für Gebäudemanagement tätig. In der letzten Befristung heißt es: „Die befristete Beschäftigung ist als zahlenmäßiger Ersatz für die Dauer der Beurlaubung von Frau W, längstens bis zum 31.12.2007 erforderlich.“
Die Klägerin vertritt die Auffassung, die Befristung ihres Arbeitsvertrags sei nicht durch den Sachgrund der Vertretung gerechtfertigt, denn Frau W sei fachlich nicht in der Lage, die buchhalterischen Aufgaben der Klägerin zu erfüllen. Wenn die erforderlichen Kenntnisse erst durch eine Zusatzausbildung erworben werden müssten, sei die von der Rechtsprechung geforderte Kausalität des Ausfalls der Stammkraft für die befristete Einstellung der Vertretungskraft nicht gegeben.
Hat die Klägerin Recht ?More
19 Jul 2012
0 CommentsIst „Kettenbefristung“ rechtsmissbräuchlich ?
In einem vielbeachteten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Januar 2012 äußerte dieser sich zur Zulässigkeit mehrerer, aufeinanderfolgender Befristungen des Arbeitsvertages.
Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) zugunsten der Klägerin entschieden, daß:
Es hat außerdem die Klage an das urspünglich zuständige Landesarbeitsgericht Köln zurückverwiesen, welches nund die Aufgabe hat, festzustellen, ob eine unbefristete Beschäftigung der Klägerin (nicht) in Frage kommt.
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