26 Apr. 2011
0 CommentsSachgrundlose Befristung bei „zuvor“-Beschäftigung ?
Kürzlich entschied das Bundesarbeitsgericht, wann erneut ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden kann, wenn derselbe Arbeitnehmer bereits „zuvor“ bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war.
Diese Frage ist seit Inkrafttreten des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG) am 1.1.2001 unklar, regelt doch § 14 Abs. 2 TzBfG, daß eine Befristung dann nicht mehr zulässig sein soll, wenn mit demselben Arbeitgeber „zuvor“ ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Offen gelassen hat der Gesetzgeber den Zeitraum, in welchem eine erneute Befristung ausgeschlossen sein soll.
Das Bundesarbeitsgericht urteilte nun, daß ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund erneut bis zu zwei Jahre zu befristet werden kann, wenn eine vorige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber mehr als drei Jahre zurückliegt.
5 Juli 2011
0 CommentsIst das Ende der Befristung in Sicht ?
Das Arbeitsgericht München stellte in einem Urteil fest, daß ein Arbeitnehmer, der während eines befristeten Arbeitsvertrages zum Betriebsrat gewählt wird, über das Ende der Befristung hinaus beschäftigt werden muss (Urteil v. 8.10.2010 – 24 Ca 861/10 – rechtskräftig).
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