Das Verwaltungsgericht in Frankfurt/Main bleibt !

Mit Zufriedenheit und Erleichterung haben die Bediensteten des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main sowie die gesamte Rhein-Main-Region auf die Mitteilung des Hessischen Ministers für Justiz, Integration und Europa, Staatsminister Jörg-Uwe Hahn, reagiert, dass der hiesige Gerichtsstandort erhalten bleibt.

Für den Verbleib des Frankfurter Verwaltungsgerichts hatten sich sowohl verschiedene Behördenleitungen der hier ansässigen Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden sowie führende Vertreter der Anwaltschaft wie auch Kommunal- und Landespolitiker nachdrücklich eingesetzt. „Ich danke allen, die im Interesse der Rhein-Main-Region und des Gerichtsstandortes Frankfurt am Main dazu beigetragen haben, dass das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit seinen bewährten Strukturen und speziellen Zuständigkeiten erhalten bleibt“, erklärte der Präsident des Gerichts Prof. Dr. Roland Fritz in einer ersten Stellungnahme.

Keiner der Bediensteten des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main verkenne, so erklärte Prof. Dr. Fritz weiter, die schwierige finanzpolitische Situation des Landes Hessen. Umso erfreulicher sei es, dass der Vorschlag des hiesigen Gerichts bei Staatsminister Jörg-Uwe Hahn und Staatssekretär Dr. Kriszeleit auf fruchtbaren Boden gefallen sei, im Rahmen eines Abordnungsmodells Verwaltungsrichter in anderen Gerichtsbarkeiten einzusetzen, bis sich durch Ruhestandseintritte der Personalbestand in der Verwaltungsgerichtsbarkeit verringert habe. Allein vom Verwaltungsgericht Frankfurt, so der Präsident, würden mehr als ein Dutzend Richterinnen und Richter alsbald bei anderen Gerichten und Behörden tätig werden. Diese Personalmaßnahme werde ergänzt durch Abordnungen von Verwaltungsrichtern der anderen hessischen Verwaltungsgerichte in Darmstadt, Wiesbaden, Gießen und Kassel. „Insgesamt erbringt die hessische Verwaltungsgerichtsbarkeit einen substantiellen Beitrag zur Konsolidierung des hessischen Justizhaushaltes.

Weder in Hessen noch in einem anderen Bundesland wurden jemals vierzig Richterstellen binnen kürzester Zeit von einer Gerichtsbarkeit in andere Gerichtsbarkeiten und Justizbehörden übergeführt.“ Dass dies auf konsensualem Wege geschehen konnte, so erläuterte Prof. Dr. Fritz, sei insbesondere auch den Richtervertretungen zu verdanken, die die Zielvereinbarung zwischen dem hessischen Justizministerium und den Verantwortlichen der Verwaltungsgerichtsbarkeit mitgetragen hatten, durch das Abordnungsmodell eine Schließung von Verwaltungsgerichten zu verhindern.

Hans-Ulrich Mogk, Pressesprecher Verwaltungsgericht Frankfurt/Main