Was ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ?

Gemäß § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX sind Arbeitnehmer, die

  • innerhalb eines Jahres entweder
  • länger als 6 Wochen ununterbrochen oder
  • wiederholt
  • arbeitsunfähig sind, so
  • klärt der Arbeitgeber
  • mit der zuständigen Interessenvertretung (Betriebsrat etwa)
  • wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden bzw. verhindert werden kann
  • und der Arbeitsplatz dadurch erhalten werden kann,

sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, daß der Arbeitgeber die Voraussetzungen und die (mögliche) Durchführung eines solchen BEM zu prüfen hat !

Die Durchführung des BEM ist unabhängig von der Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers !

Ob der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Einleitung des BEM nachkommt, hat der Betriebsrat zu überwachen (§ 84 Abs. 2 Satz 7 SGB IX).