Tooooor ! Tooooor ! Tooooor ! …..oder doch nicht ?

Bald ist es soweit: am 8.6.2012 um 18:00 Uhr ist Anpfiff und damit Eröffnung der diesjährigen Europameisterschaft.

Fiebern Sie mit ? Seien Sie ehrlich: wem drücken Sie die Daumen ? ….auch während der Arbeitszeit ?  und was tun, wenn der Chef kein Fußball-Fan ist ?

Diese und andere Fragen beantworte ich interessierten Fans gerne ….

Regel: auch während der EM gibt es keine Ausnahmen im Arbeitsrecht.

Gemacht wird, was der Chef sagt.

 

Aber wie sehen diese Regeln im Einzelnen aus ? Darf man am Arbeitsplatz die EM live via PC, Handy, Radio etc. verfolgen ?

Regel: Seine Arbeitspflicht verletzt, wer am Arbeitsplatz einer anderen als der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit nachgeht.

Einen Anspruch auf Mitverfolgung der EM via TV am Arbeitsplatz gibt es nicht !

Wer dennoch am Arbeitsplatz die Spiele am TV verfolgen will, benötigt das Einverständnis des Arbeitgebers.

Wer ohne dieses Einverständnis dennoch die Spiele am TV verfolgt, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfalle sogar die Kündigung !

 

Was passiert, wenn die EM via Internet verfolgt wird ?

Regel: Internet-Nutzung zu privaten Zwecken am Arbeitsplatz ist nur mit Erlaubnis des Chefs möglich.

Wenn der Chef die Internet-Nutzung zu privaten Zwecken generell gestattet, dann darf auch während der EM diese über das Internet verfolgt werden !

Hat jedoch der Arbeitgeber die private Internet-Nutzung nicht erlaubt, dann gilt während der EM auch keine Ausnahme: Verboten bleibt verboten!

Wenn es der Arbeitgeber erlaubt hat, sind kurze Sequenzen oder Aktualisierungen sicherlich möglich.

Kritisch wird es jedoch, wer das ganze Spiel verfolgt. Besteht dazu kein Einverständnis, so drohen wieder Abmahnung und im schlimmsten Fall sogar die Kündigung.

 

Ist Radio-Hören auch verboten ?

Regel: Was vorher erlaubt war, kann während der EM nicht verboten werden.

Es sollte aber eine Beschränkung hinsichtlich der Lautstärke erfolgen ….schließlich dürfen Nicht-Fußball-Fans nicht in ihrer Arbeit gestört werden. Dies nennt man gegenseitige Rücksichtnahme !

Verbieten kann der Arbeitgeber das Radiohören, wenn dadurch die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer beeinträchtigt oder der Kundenverkehr gestört wird.

Dieses Verbot sollte auch unbedingt verfolgt werden, sonst …….richtig: Abmahnung und Kündigung.

 

Was tue ich, wenn der Chef gar nichts erlaubt ? Darf ich einfach gehen ?

Nein, dürfen Sie nicht ! Wer geht, der verweigert die Arbeit. Arbeitsverweigerung wird mit fristloser Kündigung geahndet !

Eine ganz schlechte Idee ist es auch, „krank“ zu werden, kurzfristig und ohne Absprache mit dem Arbeitgeber Überstunden abzubauen oder früher zu gehen.

Erlaubt ist jedoch, Urlaubstag(e) zu beantragen und nach Genehmigung durch den Arbeitgeber diesen Erholungsurlaub auch zu nehmen.

Hier gilt es, schnell zu sein ……denn vermutlich wollen die Kollegen / Kolleginnen auch in dieser Zeit Urlaub haben.

 

Darf man wenigstens auf die siegreiche Mannschaft mit einem Bierchen anstoßen ?

Sofern es Arbeitsschutz und betrieblichen / arbeitsvertraglichen Verboten nicht widerspricht, darf mit einem Gläschen Sekt oder einem Bierchen auf das Ergebnis angestoßen werden, sofern die Leistungsfähigkeit und die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht dadurch beeinträchtigt werden und der Arbeitnehmer nicht am nächsten Tag arbeitsunfähig ist.

 

Meine Empfehlung daher: Sprechen Sie sich mit dem Chef ab !

Damit sind Sie auf der sicheren Seite und können ungetrübt die Spiele verfolgen.