17 Juni 2011
0 CommentsNutzung dienstlicher Kredit – und Tankkarten für private Zwecke ?
Vom Arbeitgeber ausgehändigte Tankkarten und Kredit- oder Kontokarten dürfen regelmäßig nur für dienstliche Zwecke benutzt werden. Eine behauptete Erlaubnis zur Verwendung für private Zwecke muss der Arbeitnehmer beweisen !
Dies bedeutet grundsätzlich: Keine Nutzung von Kredit- und Tankkarten des Arbeitgebers für private Zwecke ! so das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 15.03.2011 – 2 Sa 526/10.
Zur Begründung führte das Gerich aus, dass grundsätzlich die einem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Bank- und Tankkarten des Arbeitgebers nur zur Bestreitung von Ausgaben für dienstliche Zwecke dienen, auch wenn das nicht ausdrücklich ausgesprochen wurde. Wer die Karten darüber hinaus auch für private Zwecke nutze, müsse darlegen und beweisen, dass er hierzu befugt gewesen sei.
Vorangegangen war die Nutzung der firmeneigenen Kreditkarte durch einen Arbeitnehmer.
17 Juni 2011
0 CommentsWer darf eigentlich kündigen ?
Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag – Inkenntnissetzen
Für ein Inkenntnissetzen iSd. § 174 Satz 2 BGB reicht die bloße Mitteilung im Arbeitsvertrag, dass der jeweilige Inhaber einer bestimmten Funktion kündigen dürfe, nicht aus. Erforderlich ist vielmehr ein zusätzliches Handeln des Vollmachtgebers, aufgrund dessen es dem Empfänger der Kündigungserklärung möglich ist, der ihm genannten Funktion, mit der das Kündigungsrecht verbunden ist, die Person des jeweiligen Stelleninhabers zuzuordnen.
So urteilte das Bundesarbeitsgericht am 14.4.2011 (6 AZR 727/09).
Vorausgegangen war ein Streit über den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.More