3 Jan 2013
0 CommentsSilvester-Böller im „Klo“ = fristlose Kündigung ?
Das Arbeitsgericht Krefeld hat entschieden, dass die Verletzung eines Arbeitskollegen durch einen explodierenden Feuerwerkskörper die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt, ohne dass es einer vorhergehenden Abmahnung bedarf.
Das gilt selbst dann, wenn die Verletzung des Kollegen nicht beabsichtigt, sondern Folge eines fehlgeschlagenen Scherzes war.
3 Jan 2013
0 CommentsGeht das überhaupt: die schwangere Schwangerschaftsvertretung ?
Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass
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