8 Feb 2012
0 CommentsWas ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ?
Gemäß § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX sind Arbeitnehmer, die
- innerhalb eines Jahres entweder
- länger als 6 Wochen ununterbrochen oder
- wiederholt
- arbeitsunfähig sind, so More
8 Feb 2012
0 CommentsGemäß § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX sind Arbeitnehmer, die
- länger als 6 Wochen ununterbrochen oder
- wiederholt
31 Jan 2012
0 CommentsJa !, denn
der schwerbehinderte Arbeitnehmer hat das Recht, sich gegenüber seinem Arbeitgeber auf den gesetzlichen Sonderkündigungsschutz zu berufen, in der Regel nicht nach § 242 BGB verwirkt, wenn er die Unwirksamkeit der Kündigung innerhalb der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG gerichtlich geltend gemacht hat.
Interessiert ? Lesen Sie hier die Begründung des Bundesarbeitsgerichts More
31 Jan 2012
0 CommentsJa – so das Bundesarbeitsgericht:
„Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch dann durchzuführen, wenn keine betriebliche Interessenvertretung iSv. § 93 SGB IX gebildet ist.“
31 Jan 2012
0 CommentsDie Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrages.
Die Klägerin war bei der Beklagten aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge seit dem 19. Januar 2000 als Angestellte im Amt für Gebäudemanagement tätig. In der letzten Befristung heißt es: „Die befristete Beschäftigung ist als zahlenmäßiger Ersatz für die Dauer der Beurlaubung von Frau W, längstens bis zum 31.12.2007 erforderlich.“
Die Klägerin vertritt die Auffassung, die Befristung ihres Arbeitsvertrags sei nicht durch den Sachgrund der Vertretung gerechtfertigt, denn Frau W sei fachlich nicht in der Lage, die buchhalterischen Aufgaben der Klägerin zu erfüllen. Wenn die erforderlichen Kenntnisse erst durch eine Zusatzausbildung erworben werden müssten, sei die von der Rechtsprechung geforderte Kausalität des Ausfalls der Stammkraft für die befristete Einstellung der Vertretungskraft nicht gegeben.
Hat die Klägerin Recht ?More
8 Feb 2012
0 CommentsBetriebliches Eingliederungsmanagement – Überwachungsrecht des Betriebsrats ?
Die Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gemäß § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX obliegt dem Arbeitgeber und ist unabhängig von der Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers.
Allerdings: existiert im betroffenen Betrieb ein Betriebsrat, so hat dieser zu überwachen, ob der Arbeitgeber der Pflicht zur Einleitung und Durchführung eines BEM nachkommt, § 84 Abs. 2 Satz 7 SGB IX.
Das Bundesarbeitsgericht hatte nun zu entscheiden, ob dem Betriebsrat nicht nur die Tatsachen an sich mitzuteilen sind, oder ob der Betriebsrat einen Anspruch darauf hat, die Namen aller im entsprechenden Zeitraum betroffenen Arbeitnehmer zu erfahren.
Interessiert ? More