Eine Arbeitnehmerin suchte auf dem betriebseigenen Parkplatz eine Stellfläche für ihren PKW. Weil für 50 Angestellte nur 27 Parkplätze vorhanden sind, dauerte die Parkplatzsuche manchmal ein wenig. Zu lang – meint der Arbeitgeber, und kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos. Zu recht ?
Ja – so das Bundesarbeitsgericht, denn: die Arbeitnehmerin rechnete die Parkplatzsuche zur Abeitszeit und trug sie entsprechend in ihr Arbeitszeitkonto ein. Dies stelle jedoch einen so gravierenden Arbeitszeitbetrug dar, daß es die außerordentliche Kündigung rechtfertigt.More
18 Nov 2011
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Im Oktober 2011 hatte das Bundesarbeitsgericht die Frage zu Prüfen, ob bei der Bewerbung eines Schwerbehinderten eine bevorzugte Einstellung erfolgen muß oder ob der (potentielle) Arbeitgeber lediglich prüfen muss, ob die neu zu besetzende Stelle auch mit einem Schwerbehinderten besetzt werden kann.More