Hundezüchter aber auch Hundehalter können ein Lied davon singen: die Rutendeformation (auch „Knickrute“ genannt, ein nach außen hin sichtbares Merkmal eines Gendefekts).
In den meisten Zuchtverbänden ist eine Rutendeformation ein zuchtausschließendes Kriterium: entweder wird die Zuchtverwendung solcher Hunde per Satzung ausgeschlossen oder die Nachfrage rutendeformierter Hunde bei Zuchtverwendung ist gleich Null.
Dem Tier tut eine Rutendeformation (meist) keinen Abbruch was Gesundheit und Funktionsbeeinträchtigung betrifft. Auf Ausstellungen jedoch gilt eine solche Knickrute als Schönheitsfehler, weshalb das betreffende Tier in der Regel keine Titel zu erringen vermag – übrigens unabhängig von sonstigen Formwerten.
Was aber tun, wenn der züchterische Ehrgeiz Überhand nimmt und eine Operation zur „Rutenkorrektur“ so aus dem Ruder läuft, daß die Rute letztlich (Teil-) Amputiert werden muss ?
Das Landgericht Paderborn hat in einem Fall von tierärztlich durchgeführter Rutenkorrektur bei einer Schäferhündin entschieden, ob ein Tierarzt dafür haftbar gemacht werden kann. Es ging um einen Streitwert von über EUR 15.000,-.
Interessiert ?
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16 Okt 2014
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Endlich hat das höchste Verwaltungsgericht Deutschlands, das Bundesverwaltungsgericht, über die erhöhte, sog. Kampfhundesteuer, entschieden.
Der 26fache Satz der in der jeweiligen Gemeinde gültigen Hundesteuer ist zuviel.
Für Hundehalter war dies schon längst klar, aber: was ist wirklich zu viel ? nur der 26fache Satz oder bereits der 10fache Satz ?
Lesen Sie hier die Kurzbegründung des Urteils.More