22 Jun 2011
0 CommentsWer ständig mehr arbeitet, dem schuldet der Arbeitgeber diese „durchschnittliche“ Beschäftigung …
….und damit auch eine entsprechende Bezahlung !
So das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 21.6.2011 zum Thema „AGB-Kontrolle einer Arbeitszeitregelung“.
Das Gericht urteilte, daß
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen können, wenn sie nicht klar und verständlich sind (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB). Unter den in § 9 TzBfG genannten Voraussetzungen hat ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
6 Jun 2012
0 CommentsTooooor ! Tooooor ! Tooooor ! …..oder doch nicht ?
Bald ist es soweit: am 8.6.2012 um 18:00 Uhr ist Anpfiff und damit Eröffnung der diesjährigen Europameisterschaft.
Fiebern Sie mit ? Seien Sie ehrlich: wem drücken Sie die Daumen ? ….auch während der Arbeitszeit ? und was tun, wenn der Chef kein Fußball-Fan ist ?
Diese und andere Fragen beantworte ich interessierten Fans gerne ….
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