20 Mrz 2012
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19 Jan 2012
0 CommentsKündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion rechtswirksam ?
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion, die während der Probezeit ausgesprochen wurde, für wirksam gehalten und auch die Klage auf Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgewiesen.
27 Jun 2011
0 CommentsAufforderung zur Sprachkursteilnahme – Diskriminierung ?
Kann die Ablehnung einer Teilnahme an einem Sprachkurs eine Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft auslösen ?
Diese Frage hatte das Bundesarbeitsgericht kürzlich zu beantworten.
Die Klägerin ist – mit einer Unterbrechung – seit Juni 1985 in dem von der Beklagten bewirtschafteten Schwimmbad beschäftigt. Ihre Muttersprache ist kroatisch. Sie wurde zunächst als Reinigungskraft eingesetzt. Vor über 14 Jahren wurde ihr zusätzlich Kassenbefugnis erteilt und sie arbeitete ab da auch als Vertretung der Kassenkräfte im Schwimmbad. Im Frühjahr 2006 forderte der Betriebsleiter der beklagten Arbeitgeberin die Klägerin auf, zur Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse auf eigene Kosten und außerhalb der Arbeitszeit einen Deutschkurs zu absolvieren. Die von der Klägerin verlangte Kostenübernahme lehnte die Beklagte ab. Die Klägerin nahm nicht an einem Deutschkurs teil, was nach zwischenzeitlichen Phasen der Arbeitsunfähigkeit schließlich im Oktober 2007 zu einer Abmahnung durch die Beklagte führte. Die Klägerin verlangte daraufhin wegen Diskriminierung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft eine Entschädigung in Höhe von 15.000,00 Euro.
Die Aufforderung durch den Arbeitgeber, an einem Deutschkurs teilzunehmen, um arbeitsnotwendige Sprachkenntnisse zu erwerben, stellt als solche keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar.
Lesen Sie hier die Begründung des Gerichts…..More
24 Mrz 2011
0 CommentsEntschädigung wegen Diskriminierung im Bewerbungsverfahren ?
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Anfang März 2011 entschieden, dass einer schwerbehinderten Bewerberin um ein Richteramt in Baden-Württemberg und in Bayern jeweils eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zusteht, weil sie nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde.
Die Verfahren wurden wegen fehlender Feststellungen zur angemessenen Höhe der Entschädigung an den Verwaltungsgerichtshof Mannheim und an den Verwaltungsgerichtshof München zurückverwiesen.
Lesen Sie hier die Hintergründe: More
26 Jun 2012
0 CommentsDiskriminierung ? Wann muss ich den Anspruch geltend machen ?
Will ein Arbeitnehmer geltend machen, er sei wegen eines durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbotenen Merkmals nachteilig behandelt worden, so muss er für alle Ansprüche auf Schadensersatz die Zweimonatsfrist des § 15 Abs. 4 AGG beachten. Wird eine Bewerbung abgelehnt, so beginnt die Frist in dem Moment, in dem der Bewerber von der Benachteiligung Kenntnis erlangt.
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