Drogenfahrt – Wieviel Zeit darf zwischen Konsum und Fahrantritt liegen ?

Der Begriff „Drogenfahrt“ ist mißverständlich und bedarf daher der Erklärung. Als „Drogenfahrt“ bezeichnet man die Teilnahme am Straßenverkehr mittels eines Kraftfahrzeugs unter Einfluß von „Drogen“.

Drogen sind jedoch nur der Oberbegriff für eine Vielzahl von Stoffen, die ein Mensch zu sich nehmen kann. Daher können Drogen u.a. ärztlich verordnete Medikamente sein, welche die Fahrtauglichkeit beeinflussen; es können aber auch Alkohol und psychowirksame Substanzen sein. Letztere sind besser bekannt unter der Bezeichnung Betäubungsmittel. Auch hier gibt es die Kategorien der verkehrsfähigen (verschreibungspflichtigen) und nicht-verkehrsfähigen Stoffe.

Gemein ist allen eines: Unter der Einwirkung von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln sollte man Kraftfahrzeuge tunlichst stehen lassen.

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