24 Mrz 2011
0 CommentsGleicher Lohn für gleiche Arbeit („equal-pay“) ?
Kann der Leiharbeitnehmer von seinem Vertragsarbeitgeber, dem Verleiher, nach § 10 Abs. 4 AÜG die Erfüllung der wesentlichen Arbeitsbedingungen verlangen, wie sie der Entleiher vergleichbaren eigenen Arbeitnehmern gewährt, muss er die im Entleiherbetrieb geltenden Ausschlussfristen nicht einhalten.
Mit anderen Worten: der Leiharbeitnehmer kann rückwirkend Vergütung beanspruchen, ohne an eine Frist gebunden zu sein. Für die Arbeitgeber (Verleiher) kommen daher erhebliche Vergütungsforderungen zu.
Lesen Sie hier, wie es zu dieser Entwicklung kam ….More
20 Mrz 2013
0 CommentsGleiches Geld für gleiche Arbeit ? auch für Leiharbeitnehmer ?
Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer – so das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil vom 13.3.2013.
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen – auch und gerade bei Beteiligung von Gewerkschaften. Leider sahen die Tarifverträge, die mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) geschlossen wurden, anders aus.
Das BAG stellt nun klar, was klarzustellen war – eben weil es keine Selbstverständlichkeit war.More