Derzeit bearbeite ich ein Mandat in welchem es um die erhöhte Hundesteuer sogenannter „Listenhunde“ bzw. „Kampfhunde“ geht.
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Halterin hält seit Sommer 2008 einen Rottweiler. Dieser wurde ordnungsgemäß in der Gemeinde angemeldet und auch -nach der Aktualisierung der Rasseliste der hessischen Hundeverordnung (Hessenrecht: Hundeverordnung)- erneut gemeldet. Damit erfüllte die Halterin Ihre Pflichten, da sie zudem nachweisen konnte, über die notwendige Sachkunde zu verfügen.
Anfang des Jahres 2010 erhielt die Mandantin einen Abgabebescheid der Gemeinde, nach welchem sie nunmehr die erhöhte Steuer zahlen muss. Die zugrundeliegende Abgabensatzung der Gemeinde ist jedoch fehlerhaft. Gegen den Abgabenbescheid wurde Widerspruch eingelegt, über den noch nicht entschieden wurde.
Über den weiteren Verlauf werde ich demnächst berichten……
Sind auch Sie betroffen ? Zögern Sie nicht, mich anzusprechen !
Nachtrag, im April 2011:
In dem Verfahren hat sich einiges getan: die Behörde suchte im Herbst unter Umgehung meinerseits den Kontakt zur Hundehalterin und überredete diese, „aus Kostengründen“ den Widerspruch zurückzunehmen. Als ich kürzlich hiervon erfuhr, war es leider zu spät ….zu spät für das Verfahren und zu spät für alle Rottweiler-Halter in dieser Gemeinde ……….
Eine Bitte an Sie: Vertrauen Sie Ihrer Anwältin / Ihrem Anwalt, sie/er wird Ihre Angelegenheiten regeln, ohne sich „überreden“ zu lassen ….. Schließlich bezahlen Sie ja auch dafür……
16 Okt 2014
0 CommentsKampfhundesteuer von 2000 € pro Jahr „erdrosselnd“ ?
Endlich hat das höchste Verwaltungsgericht Deutschlands, das Bundesverwaltungsgericht, über die erhöhte, sog. Kampfhundesteuer, entschieden.
Der 26fache Satz der in der jeweiligen Gemeinde gültigen Hundesteuer ist zuviel.
Für Hundehalter war dies schon längst klar, aber: was ist wirklich zu viel ? nur der 26fache Satz oder bereits der 10fache Satz ?
Lesen Sie hier die Kurzbegründung des Urteils.More