24 Mai 2012
0 CommentsVerfall des tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit ?
Ist ein Arbeitnehmer fortdauernd arbeitsunfähig erkrankt, verfällt sein Mindesturlaubsanspruch entgegen § 7 Abs. 3 BUrlG aufgrund europarechtlicher Vorgaben nicht schon am 31. März des Folgejahres. Der von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleistete Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen darf nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht vor Ablauf eines den Bezugszeitraum deutlich übersteigenden Zeitraums verfallen, wenn der Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit seinen Urlaub nicht nehmen konnte.
26 Jun 2012
0 CommentsDer Abgeltungsanspruch für wegen Kranheit nicht genommenen Urlaubs wird befristet !
So das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 19.6.2012 !
Dies bedeutet gleichzeitig die Aufgabe der Surrogatstheorie, also der bisherigen Praxis.
Lesen Sie hier, warum das auch für Sie von Bedeutung sein kann …More