16 Mai 2012
0 CommentsKündigung wegen „Stalkings“ rechtswirksam ?
Ein schwerwiegender Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Nebenpflicht, die Privatsphäre und den deutlichen Wunsch einer Arbeitskollegin zu respektieren, nicht-dienstliche Kontaktaufnahmen mit ihr zu unterlassen, kann die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
Ob es zuvor einer einschlägigen Abmahnung bedarf, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
23 Mai 2012
0 Commentsnochmals: Kündigung wegen Facebook-Eintragung?
Darf eine schwangere Arbeitnehmerin via facebook ihren Arbeitgeber beleidigen und trotzdem noch auf den Kündigungsschutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) hoffen ?
Dies ist der dritte Beitrag zum Thema facebook / Kündigungsschutzrecht, bei dem der betroffene Arbeitnehmer (Arbeitnehmerin) vor der Kündigung „gerettet“ wird.
Interessiert ?
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