Abstandsmessungen „Radarfalle“

Die Frage, ob die Polizei zu dicht auffahrende Autofahrer mit einer Fahrbahnkamera filmen darf, hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Das Gericht stellt klar:  Erfolgt die Messung auf einen Verdacht, so bestehen gegen die Verwendung der Videoaufnahmen keine rechtlichen Bedenken.

In der Verkehrsrechtspraxis bedeutet dies, daß ein Vorgehen gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit (Bußgeldbescheid) erschwert wird.

Lesen Sie hier die Begründung des Gerichts …….

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben oder von einem solchen Bußgeldbescheid betroffen sein, zögern Sie nicht, mich anzusprechen !

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