Lohnzuschlag nur für gesetzliche Feiertage !

Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Feiertagsarbeit vor, so wird dieser Zuschlag regelmäßig nur für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ausgelöst. Was gesetzliche Feiertage sind, das entscheiden die einzelnen Bundesländer.

ABER: gibt es einen tariflichen Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag?

Nein – so das Bundesarbeitsgericht, denn rein kirchliche Feiertage wie Ostersonntag und Pfingstsonntag begründen keine höhere tarifliche Entlohnung !

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