Grenzen zulässiger Äußerungen von Industrie- und Handelskammern

Industrie- und Handelskammern dürfen Stellungnahmen oder sonstige Erklärungen nur zu Themen abgeben, bei denen es um nachvollziehbare Auswirkungen auf die gewerbliche Wirtschaft in ihrem Bezirk geht.

Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

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