1 Sep. 2011
0 CommentsFristlose Kündigung wegen Parkplatzsuche ?
Eine Arbeitnehmerin suchte auf dem betriebseigenen Parkplatz eine Stellfläche für ihren PKW. Weil für 50 Angestellte nur 27 Parkplätze vorhanden sind, dauerte die Parkplatzsuche manchmal ein wenig. Zu lang – meint der Arbeitgeber, und kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos. Zu recht ?
Ja – so das Bundesarbeitsgericht, denn: die Arbeitnehmerin rechnete die Parkplatzsuche zur Abeitszeit und trug sie entsprechend in ihr Arbeitszeitkonto ein. Dies stelle jedoch einen so gravierenden Arbeitszeitbetrug dar, daß es die außerordentliche Kündigung rechtfertigt.More
1 Sep. 2011
0 CommentsDürfen Beamte jetzt auch streiken ?
Ohne mündliche Verhandlung hat die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Kassel aufgrund der Beratung vom 27. Juli 2011 in zwei gleichgelagerten Fällen entschieden, dass auch verbeamtete Lehrer streiken dürfen.
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