19 Jul 2013
0 CommentsEndlich: das Sommermärchen ist da !
Für alle, die sich fragen, wann es Hitzefrei gibt, hier mein Beitrag aus dem Jahre 2012 zum Nachlesen:
https://ra-hofmann-frankfurt.de/?p=751
19 Jul 2013
0 CommentsFür alle, die sich fragen, wann es Hitzefrei gibt, hier mein Beitrag aus dem Jahre 2012 zum Nachlesen:
https://ra-hofmann-frankfurt.de/?p=751
19 Jul 2013
0 CommentsBei dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) handelt es sich um die Frage, ob der Betriebsrat des Entleiherbetriebs seine Zustimmung zum Einsatz einer Leiharbeitskraft verweigern kann, wenn diese im Betrieb nicht nur „vorübergehend“ eingesetzt werden sollen.
Warum stellt sich überhaupt diese Frage ?More
19 Jul 2013
0 CommentsEine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Der Empfänger einer ordentlichen Kündigungserklärung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt hierfür die Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist. Ausreichend ist aber auch ein Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen, wenn der Erklärungsempfänger hierdurch unschwer ermitteln kann, zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden soll. – so das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Wie aber kommt es zu dieser Ansicht ?More
3 Jun 2013
0 CommentsEine Mitteilung in eigener Sache !
Ab 03.06.2013 bin ich unter folgender Anschrift erreichbar:
Rechtsanwältin Anja Hofmann
Darmstädter Landstraße 225
60598 Frankfurt am Main
Die restlichen Kontaktdaten bleiben unverändert.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Hofmann
Rechtsanwältin
19 Nov 2013
0 CommentsEntgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei freiwilliger Selbstverletzung ?
Ja, denn der Verschuldensbegriff im Entgeltfortzahlungsrecht entspreche nicht dem allgemeinen zivilrechtlichen Verschuldensbegriff, der auch mittlere und leichte Fahrlässigkeit umfasst. Er erfordere vielmehr einen groben Verstoß gegen das eigene Interesse eines verständigen Menschen. Dieses setze ein besonders leichtfertiges, grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten gegen sich selbst voraus.
– so das Hessische Landesarbeitsgericht.
Was war passiert ?
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