7 Apr 2011
0 CommentsKündigung wegen Freiheitsstrafe ?
Kann der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, wenn der Arbeitnehmer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde ? Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber diese Kündigung aussprechen ? Ab wann kann der Arbeitgeber kündigen ? oder ist ihm ein Abwarten bis zur Verbüßung der Freiheitsstrafe zumutbar ?
Diese Frage beschäftigte Ende März 2011 das Bundesarbeitsgericht.
In seinem Urteil vom 24. März 2011 (Az.: 2 AZR 790/09) stellte das Gericht fest, daß die Verbüßung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe grundsätzlich geeignet ist, die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen !
Haben die der strafgerichtlichen Verurteilung zugrunde liegenden Taten keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis, kommt regelmäßig nur eine personenbedingte Kündigung in Betracht.
Erfahren Sie hier Näheres über die Gründe….More
26 Apr 2011
0 CommentsSachgrundlose Befristung bei „zuvor“-Beschäftigung ?
Kürzlich entschied das Bundesarbeitsgericht, wann erneut ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden kann, wenn derselbe Arbeitnehmer bereits „zuvor“ bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war.
Diese Frage ist seit Inkrafttreten des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG) am 1.1.2001 unklar, regelt doch § 14 Abs. 2 TzBfG, daß eine Befristung dann nicht mehr zulässig sein soll, wenn mit demselben Arbeitgeber „zuvor“ ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Offen gelassen hat der Gesetzgeber den Zeitraum, in welchem eine erneute Befristung ausgeschlossen sein soll.
Das Bundesarbeitsgericht urteilte nun, daß ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund erneut bis zu zwei Jahre zu befristet werden kann, wenn eine vorige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber mehr als drei Jahre zurückliegt.
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