29 Jun 2011
0 CommentsDrogenfahrt – Wieviel Zeit darf zwischen Konsum und Fahrantritt liegen ?
Der Begriff „Drogenfahrt“ ist mißverständlich und bedarf daher der Erklärung. Als „Drogenfahrt“ bezeichnet man die Teilnahme am Straßenverkehr mittels eines Kraftfahrzeugs unter Einfluß von „Drogen“.
Drogen sind jedoch nur der Oberbegriff für eine Vielzahl von Stoffen, die ein Mensch zu sich nehmen kann. Daher können Drogen u.a. ärztlich verordnete Medikamente sein, welche die Fahrtauglichkeit beeinflussen; es können aber auch Alkohol und psychowirksame Substanzen sein. Letztere sind besser bekannt unter der Bezeichnung Betäubungsmittel. Auch hier gibt es die Kategorien der verkehrsfähigen (verschreibungspflichtigen) und nicht-verkehrsfähigen Stoffe.
Gemein ist allen eines: Unter der Einwirkung von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln sollte man Kraftfahrzeuge tunlichst stehen lassen.
1 Apr 2019
Strafverteidigung
Bereits vor meinem 2016/2017 besuchten Fachanwaltslehrgang STRAFRECHT war ich als Verteidigerin vor den Amts – und Landgerichten tätig.
Mein Motto „schnell & unkompliziert“ verbindet, was mir am Herzen liegt:
Ihnen schnell und kompetent zu Helfen, dabei so unkompliziert wie möglich.
Ich berate Sie gerne und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie – maßgeschneidert !
Gerne verteidige und/oder vertrete ich Sie -bundesweit- im
• Allgemeinen Strafrecht
• Körperverletzungs – und Eigentumsdelikte
• Jugendstrafrecht
• Sexualstrafrecht
• Verkehrsstrafrecht
• Steuerstrafrecht
• Betäubungsmitteldelikte
• Waffenrecht,
übernehme für Sie die
• Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden, und
berate und betreue ich Sie oder Ihre Angehörigen bei
• Vollstreckung und Vollzugsangelegenheiten.
Ich arbeite als Wahl – oder als Pflichtverteidigerin !
Nach Anfrage übernehme ich auch die Nebenklagevertretung für Sie !