Derzeit bearbeite ich ein Mandat in welchem es um die erhöhte Hundesteuer sogenannter „Listenhunde“ bzw. „Kampfhunde“ geht.
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Halterin hält seit Sommer 2008 einen Rottweiler. Dieser wurde ordnungsgemäß in der Gemeinde angemeldet und auch -nach der Aktualisierung der Rasseliste der hessischen Hundeverordnung (Hessenrecht: Hundeverordnung)- erneut gemeldet. Damit erfüllte die Halterin Ihre Pflichten, da sie zudem nachweisen konnte, über die notwendige Sachkunde zu verfügen.
Anfang des Jahres 2010 erhielt die Mandantin einen Abgabebescheid der Gemeinde, nach welchem sie nunmehr die erhöhte Steuer zahlen muss. Die zugrundeliegende Abgabensatzung der Gemeinde ist jedoch fehlerhaft. Gegen den Abgabenbescheid wurde Widerspruch eingelegt, über den noch nicht entschieden wurde.
Über den weiteren Verlauf werde ich demnächst berichten……
Sind auch Sie betroffen ? Zögern Sie nicht, mich anzusprechen !
Nachtrag, im April 2011:
In dem Verfahren hat sich einiges getan: die Behörde suchte im Herbst unter Umgehung meinerseits den Kontakt zur Hundehalterin und überredete diese, „aus Kostengründen“ den Widerspruch zurückzunehmen. Als ich kürzlich hiervon erfuhr, war es leider zu spät ….zu spät für das Verfahren und zu spät für alle Rottweiler-Halter in dieser Gemeinde ……….
Eine Bitte an Sie: Vertrauen Sie Ihrer Anwältin / Ihrem Anwalt, sie/er wird Ihre Angelegenheiten regeln, ohne sich „überreden“ zu lassen ….. Schließlich bezahlen Sie ja auch dafür……
1 Okt 2010
0 CommentsFernseh-Interview maintower „Mademühlen will raus aus Hessen“
Mademühlen, ein Ortsteil der hessischen Gemeinde Driedorf im Lahn-Dill-Kreis möchte nicht mehr zu Hessen gehören.
Der Ortsteil Mademühlen verfügt über ein Dorfgemeindehaus, welches stark sanierungsbedürftig ist. Zugesagte finanzielle Mittel wurden in der Gemeinde Driedorf verbaut. Um an die fehlenden Gelder für Sanierungsmaßnahmen zu gelangen, möchten Ortsvorsteher und Bewohner von Mademühlen die Landesgrenze verschieben und sich dem nur 8 km entfernten rheinland-pfälzischen Ort Rennerod anschließen.
Dass dies nicht so einfach geht, schilderte ich im Interview mit dem Hessischen Rundfunk anläßlich der Aufzeichnung der Sendung maintower. Diese Sendung wurde am 17. September 2010 ausgestrahlt.
Um eine Landesgrenze zu verschieben bedarf es eines Staatsvertrages zwischen den beteiligten Ländern, Hessen und Rheinland-Pfalz. In Hessen entscheidet hierüber das Kabinett des Ministerpräsidenten. Zudem läuft ein solches Verfahren nur über einen Gebietstausch ab. Hessen tauscht nur unbewohnte Gebiete, weshalb das Ansinnen der Mademühlener nicht durchführbar ist. Ihnen fehlt die Kompetenz, eine solche Entscheidung zu treffen und umzusetzen.