Preisanpassungsklausel Energieversorgung

Der Bundesgerichtshof hat dieses Jahr in zwei Urteilen festgestellt, daß Preisanpassungsklauseln der AGB-Kontrolle unterliegen. Nicht jede Klausel ist wirksam !

Sind Sie auch davon betroffen ? Haben Sie den Eindruck, in den letzten Jahren zuviel für Ihr Erdgas bezahlt zu haben ?

Überprüfen Sie Ihre Rechnungen !

Werden Sie aktiv – fordern Sie zuviel gezahlte Beträge zurück. Denn: Verjährung für die Jahresabrechnung 2007 droht !

Gerne werde ich Ihre Ansprüche für Sie durchsetzen. Bitte kontaktieren Sie mich ….

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